Gültig ab 15. Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Holman Leasing GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „Holman Leasing" oder „wir") und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie"). Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Holman Leasing GmbH ist ein spezialisiertes Finanzdienstleistungsinstitut mit Fokus auf Leasing- und Factoring-Lösungen für Unternehmen und gewerbliche Kunden. Unsere Dienstleistungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie den Aufsichtsvorschriften der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Holman Leasing GmbH und unseren Kunden, insbesondere für:
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch beide Parteien zustande. Angebote von Holman Leasing sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Die Annahme eines Kundenangebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Unternehmen und Selbstständige. Vor Vertragsschluss führen wir eine Bonitätsprüfung durch. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Der Leasinggegenstand wird im jeweiligen Leasingvertrag konkret bezeichnet. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und maximal 120 Monate, sofern nicht anders vereinbart. Der Leasinggegenstand bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum von Holman Leasing GmbH.
Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung des Leasinggegenstands gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Holman Leasing.
Die Höhe der monatlichen Leasingrate wird im individuellen Leasingvertrag festgelegt und basiert auf folgenden Faktoren:
Die Leasingraten sind monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats, auf das angegebene Konto von Holman Leasing zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Leasingnehmer verpflichtet sich:
Bei Vertragsende stehen dem Kunden folgende Optionen zur Verfügung:
Die Ausübung einer Option muss spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich erklärt werden. Bei Rückgabe muss der Leasinggegenstand in einem dem Alter und der Nutzung entsprechenden ordnungsgemäßen Zustand sein. Übermäßige Abnutzung oder Schäden sind vom Kunden zu ersetzen.
Im Rahmen unserer Factoring-Dienstleistungen kauft Holman Leasing Forderungen des Kunden gegen dessen Geschäftskunden an. Der Ankauf erfolgt zu einem im Factoring-Vertrag festgelegten Prozentsatz des Forderungsnennwerts, typischerweise zwischen 80% und 95% des Bruttoforderungsbetrags.
Der Kunde tritt seine Forderungen durch den Factoring-Vertrag an Holman Leasing ab. Die Abtretung umfasst alle Rechte und Ansprüche aus der jeweiligen Forderung, einschließlich Nebenforderungen und Sicherheiten.
Für die Factoring-Dienstleistung berechnet Holman Leasing folgende Gebühren:
Die genauen Konditionen werden individuell vereinbart und im Factoring-Vertrag festgehalten. Gebühren und Zinsen werden monatlich abgerechnet und vom Auszahlungsbetrag einbehalten oder separat in Rechnung gestellt.
Bei Vereinbarung eines echten Factorings übernimmt Holman Leasing das Ausfallrisiko für die angekauften Forderungen (Delkredere-Funktion). Dies gilt nur für Forderungen, die zuvor von Holman Leasing geprüft und genehmigt wurden. Der Delkredere-Schutz umfasst:
Ausgeschlossen vom Delkredere-Schutz sind Forderungen, die aufgrund von Mängeln der gelieferten Waren oder Dienstleistungen bestritten werden, sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich:
Zinsen werden auf Basis des tatsächlichen Kapitalbetrags und der tatsächlichen Nutzungsdauer berechnet. Die Zinsberechnung erfolgt taggenau nach der Methode 30/360 (deutsche Zinsmethode), sofern nicht anders vereinbart. Der anwendbare Zinssatz wird im jeweiligen Vertrag festgelegt und basiert auf:
Holman Leasing erhebt folgende Gebühren für die Erbringung von Finanzdienstleistungen:
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genaue Gebührenhöhe wird im individuellen Vertrag festgelegt und dem Kunden vor Vertragsabschluss transparent dargelegt.
Bei variabel verzinslichen Verträgen behält sich Holman Leasing das Recht vor, die Zinssätze an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Zinsanpassungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, bei einer Zinserhöhung von mehr als 1,0 Prozentpunkten den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde ist verpflichtet, Holman Leasing unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gefährden könnten. Dies umfasst insbesondere:
Der Kunde verpflichtet sich, Holman Leasing auf Verlangen jederzeit Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies umfasst insbesondere:
Die Vorlage dieser Unterlagen hat innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ist Holman Leasing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde hat bei der Nutzung unserer Dienstleistungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden. Er ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden von Holman Leasing abzuwenden und die Werthaltigkeit von Sicherheiten zu erhalten.
Zur Absicherung der Forderungen kann Holman Leasing folgende Sicherheiten verlangen:
Die Bestellung von Sicherheiten erfolgt durch separate Sicherungsverträge. Der Kunde trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestellung, Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten entstehen. Holman Leasing ist berechtigt, die Werthaltigkeit der Sicherheiten regelmäßig zu überprüfen und bei Wertminderung zusätzliche Sicherheiten zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug oder anderen Vertragsverletzungen ist Holman Leasing berechtigt, die gestellten Sicherheiten zu verwerten. Die Verwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Holman Leasing wird den Kunden über die beabsichtigte Verwertung informieren und ihm eine angemessene Frist zur Abwendung der Verwertung einräumen.
Holman Leasing haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Holman Leasing nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen und Vertreter richtet sich nach den vorstehenden Grundsätzen.
Holman Leasing übernimmt keine Gewährleistung für die Beschaffenheit, Eignung oder Funktionstüchtigkeit des Leasinggegenstands. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten. Holman Leasing tritt seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Kunden ab, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder Verletzung seiner vertraglichen Pflichten entstehen. Dies umfasst auch Schäden durch Dritte, denen der Kunde den Leasinggegenstand überlassen hat. Der Kunde stellt Holman Leasing von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Leasinggegenstands entstehen.
Eine ordentliche Kündigung von Leasingverträgen ist während der Grundmietzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Grundmietzeit können beide Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Factoring-Verträge können mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
Holman Leasing ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:
Bei Beendigung des Vertrags sind alle ausstehenden Forderungen sofort fällig. Der Leasinggegenstand ist unverzüglich an Holman Leasing zurückzugeben. Bei vorzeitiger Beendigung kann Holman Leasing eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die sich nach den entgangenen Zinsen und Gebühren richtet, maximal jedoch 1,0% der Restforderung beträgt.
Holman Leasing verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Bonitätsprüfung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Der Kunde willigt ein, dass Holman Leasing Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einholt und Daten über die Geschäftsbeziehung an diese übermittelt. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung aufprivacy.html.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Holman Leasing und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Holman Leasing ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Holman Leasing behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Holman Leasing wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher auf ihrer Grundlage geschlossener Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form (E-Mail) genügt nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Holman Leasing GmbH
Liebknechtstraße 33
70565 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 0711 6676 0
E-Mail: Support@holmann.de.com
Stand: 15. Januar 2025 | Version 2.1
Diese AGB sind auch als PDF-Download verfügbar. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.